Garantie - Gewährleistung - Herstellergarantie
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Die gesetzliche Gewährleistung für Mängel ist zu unterscheiden von einer eventuellen Garantie, die der Verkäufer beziehungsweise Hersteller auf das Produkt gibt. Bei einer Garantie übernimmt der Verkäufer (freiwillig) auch die Haftung für Mängel, die erst nach dem Verkauf der Waren entstehen. Für die gesetzliche Mängelgewährleistung ist es im Vergleich dazu Voraussetzung, dass der Fehler bereits von Anfang an vorhanden war. Eine Garantie ist deshalb vorteilhaft. Ergänzend zur Gewährleistung des Händlers hat der Kunde möglicherweise Ansprüche gegenüber den Produktherstellern aus deren Garantieerklärungen (Herstellergarantien), die häufig den Produkten beigefügt sind. Die Fristen der Herstellergarantien sind z.T. erheblich länger als die in Deutschland z.Zt. geltende gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Sie beträgt bei einigen Produkten 36 Monate.. Die Dauer der jeweiligen Herstellergarantie weisen wir in unseren Shops mit den jeweiligen Artikelbeschreibungen aus. Wir haften nicht für Herstellergarantien, sind aber gerne im Rahmen unseres Services bei der Abwicklung behilflich. |









